Leinenpflicht

Leinenpflicht oder nicht?

Als Hundebesitzer freust Du Dich über den Freilauf Deiner Vierbeiner. Dennoch gibt es Situationen und auch Vorschriften, wann ein Hund an die Leine sollte. Für Baden Württemberg gibt es, außer für Listenhunde, keine spezielle Regelungen. Dadurch müssen aber die einzelnen Gemeinden eigene Regelungen treffen.

Leinenpflicht in Göppingen

Die Stadt Göppingen ist hier schon recht freizügig, man beachte aber, dass im Tierheim Wald „Öde“ Leinenpflicht besteht.

Hier ein paar Fakten über die Leinenpflicht bzw. „Leinenempfehlung“:

  1. Für unsere Listenhunde gibt es je nach Bundesland eine eigene Regelung. Meistens besteht Leinenpflicht.
  2. Hunde, die sich noch nicht sicher abrufen lassen, sollten rechtzeitig an die Leine, wenn Gefahr droht. Es kann sein Leben retten.
  3. Einige Menschen haben Angst vor Hunden. Hochspringende, freilaufende Hunde erzeugen nur neue Hundehasser.
  4. Radfahrer und Jogger danken es auch, wenn der Hund wenigstens zum Frauchen / Herrchen zurückgerufen wird.
  5. Wenn ein fremder Hund an der Leine entgegenkommt, sollte der eigene Hund auch angeleint werden. Es wird seinen Grund haben, entweder ist der Hund krank, erst neu in der Familie oder gehorcht noch nicht. Einige wollen auch schlichtweg nur ihre Ruhe und keinen aufdringlichen Besuch haben.
  6. Pflegehunde und Gassihunde von Freunden oder Bekannten sollten auch angeleint werden. Hier fehlt häufig die 100% Bindung zu den Übergangshaltern.
  7. Für unsichere und schreckhafte Hunde ist es oft besser, im freien Feld angeleint zu sein. Böller und Krach gibt es das ganze Jahr.
  8. Anleinpflicht herrscht in Naturschutzgebieten und öffentlichen Plätzen. Hier ist es oft schon auf Schildern ausgewiesen.

In den meisten Bundesländern gibt es aber eine gemeinsame Vorschrift:

Vom 01.04. – 15.07. besteht Anleinpflicht auch auf Feld – Wald und Wiese. Je nach örtlicher Vorschrift beginnt diese auch schon Anfang März.

Warum ist das so?

Das ist der Zeitraum, in welchem Wildtiere brüten und Junge haben. Immer wieder kommt es vor, dass durch freilaufende Hunde Tiere getötet werden. Stöbernde Hunde, die durch Feld und Wiese streifen, verscheuchen die Elterntiere. Fremde Gerüche irritieren die Elterntiere, dadurch kann es vorkommen, dass die Elterntiere ihren Nachwuchs danach nicht mehr aufsuchen. Jungtiere, wie ein Hase oder auch ein Rehkitz, können einem Hund mit Jagdtrieb durchaus zum Opfer fallen. Sie verstecken sich im hohen Gras und flüchten auch nicht. Werden sie entdeckt, ist es zu spät. Die kleinen und noch nicht so kräftigen und schnellen Tiere haben keine Chance gegen einen Hund. In dem Fall kann auch ein kleiner Hund das Jungtier erlegen.  

Entdeckt ein Hund einen Bodenbrüter, so geben die Vögel ihre Brut auf oder bleiben so lange weg, dass die Eier auskühlen. Dadurch stirbt die Brut, oder die Eier werden beim Stöbern vom Hund zerstört. Das alles ist keine böse Absicht, macht es dadurch aber auch nicht besser. Kommt ein Tier durch den Hund zu Schaden, können hohe Bußgelder die Folge für den Besitzer sein.

Bitte überlegt also genau wann Ihr Euren Hund ableint.
Nur so können ALLE Freude an ihrer Freiheit haben indem wir ALLE Rücksicht aufeinander nehmen!

Links dazu:

https://www.hund-und-halter.de/index.php?option=com_content&view=article&id=819:leinenpflicht&catid=66&Itemid=145

https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-baden-wuerttemberg/