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Leinenzwang

Genereller Leinenzwang für Hunde ist unverhältnismäßig

Ein genereller Leinenzwang in einer kompletten Gemeinde-Gemarkung für Hunde ist unverhältnismäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.01.2004 (AZ: 11 KN 38/04) klargestellt. Ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl der Bürger, das nicht der tatsächlichen Gefährdung entspricht, sei nicht ausreichend so die Richter, um in einer kommunalen Hundeverordnung einen generellen Leinenzwang zu verhängen. Auch liegen keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, im gesamten Stadtgebiet Hunde an der Leine zu führen. Es ist wissenschaftlich nicht belegt, dass von allen Hunderassen generell eine abstrakte Gefahr für Mensch und Hunde ausgeht. Die bloße Stärkung des Sicherheitsgefühl der Bürger reicht für den Erlass einer Leinenzwangverordnung nicht aus. Gegen das Urteil ist keine Revision mehr zulässig.

 

 


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