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Tierschutzverein Göppingen und Umgebung e.V.
Träger des Tierheims »Ulrich Schol«
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13.02.2006 Winterweidehaltung

Winterweidehaltung von Rindern und Schafen

In den kalten Wintermonaten erreichen den Göppinger Tierschutzverein immer wieder Meldungen und Anfragen zur Überwinterung landwirtschaftlicher Nutztierarten, vorwiegend Rinder und Schafe, welche im Freien gehalten werden.

Der Göppinger Tierschutzverein informiert, dass die ganzjährige Weidehaltung von Rindern und Schafen, also auch die Freilandhaltung im Winter, ein sehr naturnahes Haltungsverfahren ist, das den Ansprüchen der Tiere an ihre Haltungsumwelt weitestgehend entspricht. Auch vom Deutschen Tierschutzbund wird die Winterhaltung von Rindern und Schafen als eine besonders artgerechte Haltungsform begrüßt. Vorraussetzung ist aber die Beachtung einiger Anforderungen. Dazu gehört, dass nur gesunde Tiere mit einer guten Konstitution im Freien gehalten werden, welche sich im Herbst schon an sinkende Temperaturen gewöhnen konnten .In der kalten und nassen Jahreszeit sollte jedem Tier ein trockener, wärmegedämmte und windgeschützter Liegeplatz mit ausreichend großer Liegefläche zur Verfügung stehen. Dieser muss regelmäßig z.B. mit Stroh eingestreut werden, damit dies gewährleistet ist. Schnee auf dem Rücken von Rindern ist hingegen nicht tierschutzrelevant, denn er ist ein Zeichen für eine gute Isolation durch das Haarkleid, dass es bei dem Tier zu keinem Verlust seiner Körperwärme kommt.

Futter muss in ausreichender Menge und hochwertiger Qualität, vor Nässe und Verschmutzung geschützt, zur Verfügung stehen. Hygienisch einwandfreies Wasser muss unbegrenzt zur freien Verfügung stehen. Die Tränken für die Winterweidehaltung müssen daher frostsicher angelegt sein, was durch regelmäßige Kontrollen überprüft werden muss. Schnee reicht keinesfalls aus, um den Wasserbedarf der Tiere zu decken. Kranke oder verletzte Tiere müssen umgehend versorgt werden.

Leider gibt es derzeit keine ausführliche und gesetzlich verbindliche Haltungsvorschrift. Sie gibt lediglich für alle landwirtschaftlichen Nutztierarten vor, dass die Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein müssen, dass den Tieren für den Erhalt ihrer Gesundheit der erforderliche Schutz vor Witterungseinflüssen geboten wird.

 


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