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Beerdingen von Haustieren

Wie bestatte ich mein Haustier?

In letzter Zeit kursierten zudem vermehrt Gerüchte, das Beerdigen verstorbener Haustiere sei aufgrund einer neuen EU-Regelung nicht mehr möglich.

Richtig ist: Seit dem 1. Januar 2004 gilt in der Bundesrepublik die EU-Verordnung 1774. Sie löste das alte deutsche "Tierkörperbeseitigungsgesetz" ab. Die neue EU-Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Tierkadaver oder Abfälle von toten Tieren nur noch in Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden dürfen. Damit verbietet diese Verordnung im Prinzip also die Bestattung von Heimtieren.


Der Landestierschutzverband hat vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg auf Nachfrage folgende Antwort erhalten: „Im Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2004 (GBI. S. 914) ist in § 2 geregelt: Tierkörper von Heimtieren unterfallen nicht der Einzugsbereichsregelung, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze unter einer mindestens 40 cm starken Erdschicht vergraben oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage beseitigt werden.

Eine Einzelfallgenehmigung ist nicht erforderlich“

Mit anderen Worten, es bleibt in Baden-Württemberg auch weiterhin gestattet, verstorbene Haustiere auf einem Tierfriedhof zu beerdigen oder auch im eigenen Garten zu begraben.

 


Tiere dürfen beerdigt werden
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