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Reisebestimmungen für Haustiere
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Beachten Sie bei Ihren aktuellen Sommerreisen die neuen
Impfbestimmungen für Tiere im Reiseverkehr: Ersparen Sie sich
Kosten und Ihrem Tier Zurückweisung, Quarantäne oder Tod
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Seit 1. Oktober 2004 gelten für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und
Frettchen innerhalb der EU und die Einreise solcher Tiere aus Drittländern in
die EU neue Bestimmungen.
Das erklärte Ziel der neuen EU-Verordnung ist
es, die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut zu
verhindern. Bedenken Sie: Tollwut ist eine für Mensch und Tier tödlich
verlaufende Erkrankung. Die neuen Vorgaben beziehen sich auf den privaten
Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren, also nicht auf den Tierhandel. Die
Vorgaben richten sich zunächst nach der Tollwutsituation des jeweiligen
Herkunftslandes und zum anderen nach der des Einreiselandes. EU-Länder, in denen
es nachweislich schon lange keine Tollwutfälle mehr gegeben hat (wie Irland,
Schweden und UK), können darüber hinaus übergangsweise noch strengere
Anforderungen stellen.
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| Besonderheiten bei Einreise nach UK, Irland und Schweden: |
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Hier ist zusätzlich eine Antikörperbestimmung (Titer) gegen Tollwut
erforderlich. Dies ist ein gesonderter Bluttest, bei dem das Blut auf
Antikörper gegen Tollwut untersucht wird. Außerdem muß ein Nachweis von
Bandwurm- und Zeckenbehandlung vorliegen. Es sind besondere Wartefristen
einzuhalten. Eine Tätowierung wird nicht mehr akzeptiert. Bitte fragen Sie Ihren
Amtstierarzt.
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| Besonderheiten für Ein- und Ausreise in/aus Drittländer: |
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Wenn Sie mit Ihrem Tier in Staaten außerhalb der EU – zum Beispiel Türkei,
osteuropäische Staaten wie Rumänien, Bulgarien und Russland, nordafrikanische
Staaten wie Ägypten und Marokko oder Übersee wie Mexiko – verreisen, braucht Ihr
Tier auch bei der Rückreise die erforderlichen Untersuchungen und Impfungen (wie
z.B. eine Antikörpertiterbestimmung gegen Tollwut). Bedenken Sie dieses vor
Ihrer Abreise! Fragen Sie Ihren Amtstierarzt. Mehr Infos gibt es beim Verbraucherministerium.
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| ACHTUNG: Probleme bei der Rückreise
vermeiden |
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Bitte informieren Sie sich nicht nur über die Einreisebestimmungen in das
Urlaubsland, sondern auch über die Einreisebestimmungen vom Urlaubsland nach
Deutschland. Diese müssen nämlich nicht zwangsweise die gleichen sein!
Tiere, die die Einreise-Anforderungen nicht erfüllen, werden an der ersten
Grenze der EU (dies kann auch der Flughafen in Deutschland sein) auf Ihre Kosten
entweder
- ins Herkunftsland zurückgesendet oder
- für bis zu 5 Monate in amtliche Quarantäne genommen oder
- unter Umständen getötet.
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| Sonderproblem: Hundewelpen |
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Aufgrund der o.g. Bestimmungen dürfen Welpen unter 7 Monaten nicht eingeführt
werden, wenn sie aus Ländern stammen, deren Tollwutstatus unbekannt oder
unsicher ist.
Denn eine Tollwutimpfung ist bei Hundewelpen frühestens ab
der 12. Lebenswoche sinnvoll, erst dann wird ein wirksamer Impfschutz aufgebaut.
Frühestens 30 Tage nach der Impfung kann der erforderliche Bluttest gemacht
werden. Die Blutprobe wiederum muss drei Monate vor der geplanten Einreise in
einem zugelassenen Labor abgegeben werden.
Hunde ohne wirksamen
Tollwutimpfschutz müssen somit aus tierseuchenrechtlichen Gründen bis zu 4
Monate in Quarantäne. Immer vorausgesetzt ein Quarantäneplatz steht zur
Verfügung! Gerade für Welpen ist eine so lange Isolationszeit ohne Auslauf und
Sozialkontakte mit fatalen Folgen verbunden, von denen sie sich fast nicht mehr
erholen.
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| Tier aus dem Urlaub mit nach Hause bringen? |
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Unser größter Respekt gilt den Menschen die einem Straßenhund aus einem
südlichen Land in Deutschland ein neues liebevolles Zuhause geben. Bitte prüfen
Sie jedoch die obigen Punkte, bevor Sie leichtfertig ein Tier mitbringen und
dieses in Deutschland dann 4 Monate auf Ihre Kosten weggesperrt wird. Werden Sie
als "Flugpate" angesprochen, doch einen Hund im Flugzeug mitzuführen, um in dann
in Deutschland wieder einem Betreuer zu übergeben, so lassen Sie sich klar
aufzeigen, dass die erforderlichen Impfnachweise passend vorliegen. Am deutschen
Zoll ist es im Zweifel Ihr Hund und somit auch Ihre Unterbringungskosten!
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