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Reisebestimmungen für Haustiere

Beachten Sie bei Ihren aktuellen Sommerreisen die neuen Impfbestimmungen für Tiere im Reiseverkehr: Ersparen Sie sich Kosten und Ihrem Tier Zurückweisung, Quarantäne oder Tod

 

Seit 1. Oktober 2004 gelten für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und die Einreise solcher Tiere aus Drittländern in die EU neue Bestimmungen.

Das erklärte Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, die Einschleppung und Verbreitung von Tollwut zu verhindern. Bedenken Sie: Tollwut ist eine für Mensch und Tier tödlich verlaufende Erkrankung. Die neuen Vorgaben beziehen sich auf den privaten Reiseverkehr mit maximal fünf Tieren, also nicht auf den Tierhandel. Die Vorgaben richten sich zunächst nach der Tollwutsituation des jeweiligen Herkunftslandes und zum anderen nach der des Einreiselandes. EU-Länder, in denen es nachweislich schon lange keine Tollwutfälle mehr gegeben hat (wie Irland, Schweden und UK), können darüber hinaus übergangsweise noch strengere Anforderungen stellen.

 

Folgende Neuerungen gelten generell (bei Ein- und Ausreise in/aus einem EU-Land):
  • Kennzeichnung mit Mikrochip nach internationalem Standard (bis 2. Juli 2011 ersatzweise eine lesbare Tätowierung).
  • Mitführung des neuen blauen EU-Heimtier-Impfpasses (der bisherige gelbe Impfpass gilt übergangsweise noch bis 1. Oktober 2005).
  • Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage vor Einreise und nicht älter als 12 Monate.

 

 
Neuer blauer EU-Heimtierausweis ersetzt bisherigen gelben Impfpass

Besonderheiten bei Einreise nach UK, Irland und Schweden:

Hier ist zusätzlich eine Antikörperbestimmung (Titer) gegen Tollwut erforderlich. Dies ist ein gesonderter Bluttest, bei dem das Blut auf Antikörper gegen Tollwut untersucht wird. Außerdem muß ein Nachweis von Bandwurm- und Zeckenbehandlung vorliegen. Es sind besondere Wartefristen einzuhalten. Eine Tätowierung wird nicht mehr akzeptiert. Bitte fragen Sie Ihren Amtstierarzt.

 

Besonderheiten für Ein- und Ausreise in/aus Drittländer:

Wenn Sie mit Ihrem Tier in Staaten außerhalb der EU – zum Beispiel Türkei, osteuropäische Staaten wie Rumänien, Bulgarien und Russland, nordafrikanische Staaten wie Ägypten und Marokko oder Übersee wie Mexiko – verreisen, braucht Ihr Tier auch bei der Rückreise die erforderlichen Untersuchungen und Impfungen (wie z.B. eine Antikörpertiterbestimmung gegen Tollwut). Bedenken Sie dieses vor Ihrer Abreise! Fragen Sie Ihren Amtstierarzt. Mehr Infos gibt es beim Verbraucherministerium.

 

ACHTUNG: Probleme bei der Rückreise vermeiden

Bitte informieren Sie sich nicht nur über die Einreisebestimmungen in das Urlaubsland, sondern auch über die Einreisebestimmungen vom Urlaubsland nach Deutschland. Diese müssen nämlich nicht zwangsweise die gleichen sein!

Tiere, die die Einreise-Anforderungen nicht erfüllen, werden an der ersten Grenze der EU (dies kann auch der Flughafen in Deutschland sein) auf Ihre Kosten entweder

  • ins Herkunftsland zurückgesendet oder
  • für bis zu 5 Monate in amtliche Quarantäne genommen oder
  • unter Umständen getötet.

 

Sonderproblem: Hundewelpen

Aufgrund der o.g. Bestimmungen dürfen Welpen unter 7 Monaten nicht eingeführt werden, wenn sie aus Ländern stammen, deren Tollwutstatus unbekannt oder unsicher ist.

Denn eine Tollwutimpfung ist bei Hundewelpen frühestens ab der 12. Lebenswoche sinnvoll, erst dann wird ein wirksamer Impfschutz aufgebaut. Frühestens 30 Tage nach der Impfung kann der erforderliche Bluttest gemacht werden. Die Blutprobe wiederum muss drei Monate vor der geplanten Einreise in einem zugelassenen Labor abgegeben werden.

Hunde ohne wirksamen Tollwutimpfschutz müssen somit aus tierseuchenrechtlichen Gründen bis zu 4 Monate in Quarantäne. Immer vorausgesetzt ein Quarantäneplatz steht zur Verfügung! Gerade für Welpen ist eine so lange Isolationszeit ohne Auslauf und Sozialkontakte mit fatalen Folgen verbunden, von denen sie sich fast nicht mehr erholen.

 

Tier aus dem Urlaub mit nach Hause bringen?

Unser größter Respekt gilt den Menschen die einem Straßenhund aus einem südlichen Land in Deutschland ein neues liebevolles Zuhause geben. Bitte prüfen Sie jedoch die obigen Punkte, bevor Sie leichtfertig ein Tier mitbringen und dieses in Deutschland dann 4 Monate auf Ihre Kosten weggesperrt wird. Werden Sie als "Flugpate" angesprochen, doch einen Hund im Flugzeug mitzuführen, um in dann in Deutschland wieder einem Betreuer zu übergeben, so lassen Sie sich klar aufzeigen, dass die erforderlichen Impfnachweise passend vorliegen. Am deutschen Zoll ist es im Zweifel Ihr Hund und somit auch Ihre Unterbringungskosten!

 


Impfbestimmungen beachten
Prüfen Sie die Einreisebestimmungen ins Urlaubsland und die Einreisebestimmungen vom Urlaubsland nach Deutschland.
Weitere Infos
Verbraucherministerium
Hundewelpen
... sind meistens unter 7 Monaten nicht nach Deutschland einführbar!
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