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Tierschutzverein Göppingen und Umgebung e.V.
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06.05.2005 Gerichtsverhandlung

NWZ

Erscheinungsdatum: Freitag 06.05.2005

CDU-Stadtrat und Vize-Chef des Tierschutzvereins vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen

Staatsanwaltschaft fehlen Beweise

Odyssee von Jagdhund Gustl hatte Eberhard Neubrand auf Anklagebank gebracht

Die Odyssee eines angeblich gestohlenen Jagdhundes, die im Göppinger Tierheim endete, hat dem Ex-Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Eberhard Neubrand, eine Anklage wegen Hehlerei eingebracht. Der Prozess vor dem Göppinger Amtsgericht endete mit Freispruch. Doch es blieben einige Fragen offen.

HELGE THIELE

 

 
Der Vizechef des Tierschutzvereins, Eberhard Neubrand, mit Jagdhund Gustl. Das Schicksal des Vierbeiners bleibt ungewiss. FOTO: STAUFENPRESS

GÖPPINGEN Lange Sitzungen sind für Eberhard Neubrand nichts Besonderes. Doch normalerweise berät der CDU-Politiker über wichtige Fragen der Stadtpolitik - als Mitglied des Göppinger Gemeinderats. Diese Woche war alles anders: Der 63-Jährige saß vier Stunden in Saal 2.01 des Amtsgerichts - auf der Anklagebank. Neubrand, stellvertretender Chef des Göppinger Tierschutzvereins, musste sich zusammen mit zwei ehemaligen Mitstreitern wegen des Vorwurfs der Hehlerei verantworten. Alle drei wurden freigesprochen, nachdem auch der Staatsanwalt nach zäher Beweisaufnahme feststellen musste, dass ihm etwas Wichtiges fehlte: Beweise.

 


Angefangen hatte die komplizierte Geschichte Ende 2002 mit dem angeblichen, weil unbewiesenen Diebstahl eines deutschen Kurzhaar-Jagdhunds aus einem Garten in Hanau. Auf verschlungenen Wegen landete Gustl kurz darauf im Göppinger Tierheim an der Öde, wo für den reinrassigen Vierbeiner ein neues Herrchen oder Frauchen gesucht wurde. Es dauerte nicht lange, da war "Gustl" vermittelt: Eine Försterin nahm sich seiner an.

 

Doch die Dame wurde misstrauisch, was die Herkunft ihres neuen Begleiters anging. Nachdem sie recherchiert hatte, wusste sie anhand der eintätowierten Nummer in Gustls Ohr, dass er aus einer Zucht im bayerischen Feucht stammte. Die neue Besitzerin fuhr zur Züchterin - prompt wurde auch die misstrauisch, wusste sie doch, dass sie den Hund an einen Geschäftsmann in Hanau verkauft hatte. Ein Telefonat jagte das nächste, und es dauerte nicht lange, da erhielt Neubrand - damals noch Vorsitzender des Göppinger Tierschutzvereins – einen Anruf von der Hanauer Kriminalpolizei. Kurz darauf wurde das Tierheim an der Öde durchsucht - später noch ein zweites Mal. Merkwürdig erschien den Beamten, dass in der akkurat geführten Tierkartei ausgerechnet die Unterlagen von Gustl fehlten. Auch mal im Computer nachzusehen, auf diese Idee kamen die Polizisten allerdings nicht, wie sie vor Gericht eingestehen mussten. Seltsam fanden Staatsanwalt und Richterin auch die widersprüchlichen Antworten von zwei der drei Angeklagten auf die recht einfache Frage, wer denn den Jagdhund im Tierheim abgegeben habe. Während die ehemalige Leiterin der Einrichtung von einem "verwahrlost" aussehenden Mann berichtete, erzählte ein früherer Tierpfleger eine andere Version: Zwei Frauen von der Tierschutzorganisation "Jagdhunde in Not" hätten Gustl vorbeigebracht.

 

Diese und andere Fragen blieben unbeantwortet, was die Vorsitzende Richterin Ulrike Ristow auch durch hartnäckiges Nachbohren nicht ändern konnte. Nach vier Stunden freuten sich Neubrand und seine Ex-Kollegen über den Freispruch. Der Streit um Gustl ist damit aber noch nicht beendet. Der frühere Besitzer aus Hanau, der in dem Göppinger Verfahren als Zeuge geladen war, kündigte an, weiter um seinen Hund kämpfen zu wollen. Gegen die Entscheidung einer Zivilkammer des Hanauer Amtsgerichts, wonach Gustl in Göppingen bleiben kann, hat der Geschäftsmann nach eigenen Angaben Einspruch eingelegt. Die Vermittlung des heimatlosen Jagdhundes ist damit bis auf weiteres blockiert - was Eberhard Neubrand ziemlich traurig findet.

 


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