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Tierschutzverein Göppingen und Umgebung e.V.
Träger des Tierheims »Ulrich Schol« |
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06.05.2005 Gerichtsverhandlung
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| NWZ |
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Erscheinungsdatum: Freitag 06.05.2005
CDU-Stadtrat und Vize-Chef des Tierschutzvereins vom Vorwurf der Hehlerei
freigesprochen
Staatsanwaltschaft fehlen Beweise
Odyssee von Jagdhund Gustl hatte Eberhard Neubrand auf Anklagebank
gebracht
Die Odyssee eines angeblich gestohlenen Jagdhundes, die im Göppinger Tierheim
endete, hat dem Ex-Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Eberhard Neubrand, eine
Anklage wegen Hehlerei eingebracht. Der Prozess vor dem Göppinger Amtsgericht
endete mit Freispruch. Doch es blieben einige Fragen offen.
HELGE THIELE
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Der Vizechef des Tierschutzvereins, Eberhard Neubrand, mit Jagdhund Gustl. Das Schicksal des Vierbeiners bleibt ungewiss. FOTO: STAUFENPRESS
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GÖPPINGEN Lange Sitzungen sind für Eberhard Neubrand nichts Besonderes. Doch
normalerweise berät der CDU-Politiker über wichtige Fragen der Stadtpolitik -
als Mitglied des Göppinger Gemeinderats. Diese Woche war alles anders: Der
63-Jährige saß vier Stunden in Saal 2.01 des Amtsgerichts - auf der Anklagebank.
Neubrand, stellvertretender Chef des Göppinger Tierschutzvereins, musste sich
zusammen mit zwei ehemaligen Mitstreitern wegen des Vorwurfs der Hehlerei
verantworten. Alle drei wurden freigesprochen, nachdem auch der Staatsanwalt
nach zäher Beweisaufnahme feststellen musste, dass ihm etwas Wichtiges fehlte:
Beweise.
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Angefangen hatte die komplizierte Geschichte Ende 2002 mit dem angeblichen,
weil unbewiesenen Diebstahl eines deutschen Kurzhaar-Jagdhunds aus einem Garten
in Hanau. Auf verschlungenen Wegen landete Gustl kurz darauf im Göppinger
Tierheim an der Öde, wo für den reinrassigen Vierbeiner ein neues Herrchen oder
Frauchen gesucht wurde. Es dauerte nicht lange, da war "Gustl" vermittelt: Eine
Försterin nahm sich seiner an.
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Doch die Dame wurde misstrauisch, was die Herkunft ihres neuen Begleiters
anging. Nachdem sie recherchiert hatte, wusste sie anhand der eintätowierten
Nummer in Gustls Ohr, dass er aus einer Zucht im bayerischen Feucht stammte. Die
neue Besitzerin fuhr zur Züchterin - prompt wurde auch die misstrauisch, wusste
sie doch, dass sie den Hund an einen Geschäftsmann in Hanau verkauft hatte. Ein
Telefonat jagte das nächste, und es dauerte nicht lange, da erhielt Neubrand -
damals noch Vorsitzender des Göppinger Tierschutzvereins – einen Anruf von der
Hanauer Kriminalpolizei. Kurz darauf wurde das Tierheim an der Öde durchsucht -
später noch ein zweites Mal. Merkwürdig erschien den Beamten, dass in der
akkurat geführten Tierkartei ausgerechnet die Unterlagen von Gustl fehlten. Auch
mal im Computer nachzusehen, auf diese Idee kamen die Polizisten allerdings
nicht, wie sie vor Gericht eingestehen mussten. Seltsam fanden Staatsanwalt und
Richterin auch die widersprüchlichen Antworten von zwei der drei Angeklagten auf
die recht einfache Frage, wer denn den Jagdhund im Tierheim abgegeben habe.
Während die ehemalige Leiterin der Einrichtung von einem "verwahrlost"
aussehenden Mann berichtete, erzählte ein früherer Tierpfleger eine andere
Version: Zwei Frauen von der Tierschutzorganisation "Jagdhunde in Not" hätten
Gustl vorbeigebracht.
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Diese und andere Fragen blieben unbeantwortet, was die Vorsitzende Richterin
Ulrike Ristow auch durch hartnäckiges Nachbohren nicht ändern konnte. Nach vier
Stunden freuten sich Neubrand und seine Ex-Kollegen über den Freispruch. Der
Streit um Gustl ist damit aber noch nicht beendet. Der frühere Besitzer aus
Hanau, der in dem Göppinger Verfahren als Zeuge geladen war, kündigte an, weiter
um seinen Hund kämpfen zu wollen. Gegen die Entscheidung einer Zivilkammer des
Hanauer Amtsgerichts, wonach Gustl in Göppingen bleiben kann, hat der
Geschäftsmann nach eigenen Angaben Einspruch eingelegt. Die Vermittlung des
heimatlosen Jagdhundes ist damit bis auf weiteres blockiert - was Eberhard
Neubrand ziemlich traurig findet.
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