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Aufgaben
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Das Tierheim versorgt Tiere, die
- von ihren Eigentümern abgegeben wurden
- gefunden wurden
- von der Polizei beschlagnahmt wurden
- vorübergehend in Pension kommen
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| Abgabetiere |
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Es gibt viele Gründe warum ein Haustier, das einmal angeschafft worden ist,
nicht mehr gehalten werden kann. Bitte setzen Sie Ihr Tier nicht einfach
aus. Abgesehen davon, dass dies absolut verantwortungslos und eine echte
Sauerei ist, ist es auch gemäß Tierschutzgesetz strafbar! Bringen Sie in solchen
Fällen Ihr Tier bitte zu uns und übertragen Sie uns das Eigentum. Sie haben die
Gewissheit, dass das Tier gut untergebracht und versorgt und wieder in gute
Hände vermittelt wird.
Bitte erklären Sie uns bei Übereignung eines Tieres, warum Sie Ihr Tier nicht
weiter halten können. Möglicherweise können wir Ihnen
Lösungswege aufzeigen oder anderweitig helfen. Wir beraten Sie gerne.
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| Fundtiere |
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Ein schwieriges Thema: Einfach nur ausgebüchst? Weggelaufen wegen
schlechter Haltungsbedingungen? Oder brutal einfach irgendwo angebunden und
zurückgelassen?
Ein Fundtier wird zunächst bei uns aufgenommen und tierärztlich versorgt.
Danach suchen wir es nach Tätowierungen, Transpondern (Chips) oder anderen
Kennzeichnungsmerkmalen ab. Wir versuchen den Halter zu ermitteln. Dabei fragen
wir auch beim Deutschen Haustierregister und bei Tasso
an. Weiterhin informieren wird die Gemeinde, auf deren Gemarkung das Tier
gefunden wurde. Die Gemeinde veröffentlicht dann das Tier im jeweiligen
Gemeindeblatt.
Sollte das Tier nach 30 Tagen nicht abgeholt worden sein, übernehmen wir es
in unseren Bestand (Empfehlung Land Baden-Württemberg) und vermitteln es an
einen neuen Besitzer.
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| Beschlagnahmte Tiere |
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Tiere, die von der Polizei bzw. vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden, werden
ebenfalls bei uns untergebracht und versorgt.
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| Pensionstiere |
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Sollten Sie einmal ohne Ihr Haustier in Urlaub gehen wollen, oder Sie werden
krank und können Ihr Tier nicht versorgen, haben Sie die Möglichkeit, es
bei uns in Pension zu geben. Hintergrund für dieses Angebot ist nicht
Geldmacherei (wie uns manchmal unterstellt wird), sondern dass wir verhindern
wollen, dass solche Tiere einfach irgendwo angebunden werden. Übrigens wir sind
in diesem Bereich steuerlich mit allen anderen Tierpensionen gleich gestellt und
müssen alle steuerlichen Abgaben ganz genauso entrichten.
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| Wildtiere |
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Gemäß unserer Satzung sind wir auch zum Schutz "der in Freiheit lebenden
Tiere" verpflichtet. Darunter fallen z.B. Kastrationsaktionen bei frei lebenden
Katzen. Leider sind diese Aktionen sehr teuer, deshalb können wir nicht so viele
durchführen, wie wir gerne möchten. Zu diesem Punkt gehört aber auch die
Überwinterung von Igeln. Diese werden im Tierheim versorgt, von ehrenamtlichen
Helfern aufgepäppelt und dann überwintert. Im Schnitt betreuen wir pro Winter
ca. 80 Igel.
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