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Aufgaben
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Das Tierheim versorgt Tiere, die
- von ihren Eigentümern abgegeben wurden
- gefunden wurden
- von der Polizei beschlagnahmt wurden
- vorübergehend in Pension kommen
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| Abgabetiere |
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Es gibt viele vernünftige Gründe warum ein Haustier, das einmal angeschafft
worden ist, nicht mehr gehalten werden kann. Bitte setzen Sie Ihr Tier nicht
einfach aus. Mal abgesehen davon, dass dies eine echte Sauerei ist, ist es auch
gemäß Tierschutzgesetz strafbar! Bringen Sie in solchen Fällen Ihr Tier bitte zu
uns und übertragen sie uns das Eigentum. Sie haben die Gewissheit, dass das Tier
gut untergebracht und versorgt wird und wieder in gute Hände vermittelt
wird.
Bitte erklären Sie uns bei Übereignung eines Tieres, warum sie ihr Tier nicht
weiter halten wollen. Wir können Ihnen ggf. andere Wege aufzeigen oder
anderweitig helfen, damit Sie Ihr Tier dennoch weiter halten können. Wir beraten
Sie gerne.
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| Fundtiere |
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Ein teils schwieriges Thema: Einfach nur entbüxt? Weggelaufen wegen
schlechten Haltebedingungen? Oder brutal einfach irgendwo angebunden und
zurückgelassen?
Egal, ein Fundtier wird zunächst bei uns aufgenommen und tierärztlich
versorgt. Danach suchen wir es nach Tätowierungen, Transpondern (Chips) oder
anderen Kennzeichnungsmerkmalen ab. Wir versuchen den Halter entsprechend zu
ermitteln. Dabei fragen wir auch beim Deutschen Haustierregister und bei Tasso an. Weiterhin informieren wird die Gemeinde, auf deren
Gemarkung das Tier gefunden wurde. Die Gemeinde veröffentlicht dann das Tier im
jeweiligen Gemeindeblatt.
Sollte das Tier nach 30 Tagen nicht abgeholt worden sein, übernehmen wir es
in unseren Bestand (Empfehlung Land Baden-Württemberg) und vermitteln es an
einen neuen Besitzer.
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| Beschlagnahmte Tiere |
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Tiere, die von der Polizei bzw. vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden, werden
ebenfalls bei uns untergebracht und versorgt.
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| Pensionstiere |
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Sollten Sie einmal ohne Ihr Haustier in Urlaub gehen wollen, oder Sie werden
krank und können Ihr Tier nicht versorgen, so kümmern wir uns um Ihr Tier.
Hintergrund für dieses Angebot ist nicht Geldmacherei (wie uns manchmal
unterstellt wird), sondern dass wir verhindern wollen, dass solche Tiere einfach
irgendwo angebunden werden. Übrigens wir sind in diesen Bereich steuerlich mit
allen anderen Tierpensionen gleich gestellt und müssen alle steuerlichen Abgaben
ganz genauso entrichten.
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| Wildtiere |
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Gemäß unserer Satzung sind wir auch zum Schutz "der in Freiheit lebenden
Tiere" verpflichtet. Darunter fallen z.B. Kastrationsaktionen bei frei lebenden
Katzen. Leider sind diese Aktionen sehr teuer, deshalb können wir nicht so viele
durchführen, wie wir gerne möchten. Unter diesen Punkt zählt aber auch die
Überwinterung von Igeln. Diese werden im Tierheim versorgt, von ehrenamtlichen
Helfern aufgepäppelt und dann überwintert. Im Schnitt betreuen wir pro Winter
ca. 80 Igel.
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